Im November letzten Jahres hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden, dass der Islamrat und der ZMD keinen Anspruch auf Islamunterricht hätten. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil jetzt aufgehoben. Es bedarf weiterer Klärung. Islamrat und Zentralrat begrüßen die Entscheidung.
Aufhebung
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