Laut Medienberichten soll der Bürgermeister von der bayrischen Stadt Pfaffenhofen, Morddrohungen bekommen haben. Er soll sich zuvor für die Eröffnung einer Moschee eingesetzt und eine Kundgebung gegen die Moschee kritisiert haben.
Auch wenn das Bundesverfassungsgericht das Aus für ein pauschales Kopftuchverbot an Schulen verkündet hat: Die stellvertretende bayerische Ministerpräsidentin Ilse Aigner (CSU) hat sich deutlich gegen das Tragen von Kopftüchern an Schulen ausgesprochen.
Die bayerische Landesregierung sieht keinen gesetzlichen Änderungsbedarf bei der Regelung zum Tragen eines Kopftuches im Schuldienst. Die Opposition übt scharfe Kritik an dieser Position.
Die SPD stellt einen Antrag auf ein gemeinsames Fastenbrechen im Fastenmonat Ramadan in München. Dazu sollen Vertreter der verschiedenen Religionsgemeinschaften eingeladen werden.
Das bayerische Kultusministerium plant die Ausweitung des islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen. In Thüringen wird auf Forderung der Muslime nun auch über die Einführung von Islamunterricht diskutiert.
Obwohl sich die in Bayern regierenden CSU dagegen ausgesprochen hat, ist die Fraktion der Grünen im Landtag mit einem eigenen Antrag vorgeprescht. Sie fordert die Aufhebung der Sargpflicht und die Änderung von zeitlichen Vorgaben zur Bestattung.
Flüchtlinge in Deutschland
Gibt es in Flüchtlingsheimen ein Problem zwischen Christen und Muslimen? So jedenfalls stellte es Martin Neumeyer (CSU), Integrationsbeauftragter der bayerischen Staatsregierung, dar und verlangte eine getrennte Unterbringung von Flüchtlingen. Die Diakonie lehnt den Vorschlag ab – aus guten Gründen.
In einem ökumenischen Internetprojekt rufen der frühere bayrische Innenminister und Ministerpräsident Günther Beckstein und der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland zu Respekt und Toleranz zwischen den Religionen auf.
Bayern will den Modellversuch „Islamischer Unterricht“ fortführen. Damit tritt die bayrische Regierung jedoch nach Ansicht der Opposition auf die Bremse. Tatsächlich sind andere Bundesländer weiter und versuchen verfassungsgemäßen Religionsunterricht anzubieten.
Ein Verbot, dass Schülerinnen während des Unterrichts an einer Berufsoberschule das Tragen eines gesichtsverhüllenden Schleiers verbietet, begrenzt nach einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes nicht in unzulässigerweise das Recht einer Schülerin auf freie Religionsausübung.