Anwältinnen mit Kopftuch
Berliner Senat zählt vier Fälle von Diskriminierung auf
Dem Berliner Senat und der Justizverwaltung sind insgesamt vier Fälle von Diskriminierungen von muslimischen Anwältinnen wegen des Tragens des islamischen Kopftuchs bekannt. Der Senat hält sich in der Sache jedoch zurück.