Drei Jahre nach der Urteilsverkündung im NSU-Prozess will sich der Bundesgerichtshof (BGH) am 19. August zu den eingelegten Revisionen äußern.
Drei Jahre nach der Urteilsverkündung im NSU-Prozess will sich der Bundesgerichtshof (BGH) am 19. August zu den eingelegten Revisionen äußern.