Die Deutsche Bischofskonferenz begrüßt das Kopftuchurteil als wichtiges Signal für die Religionsvielfalt in Deutschland und ihre Bedeutung für den öffentlichen Raum. Politische Vertreter bewerten die Entscheidung unterschiedlich.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Grundsatzentscheidung zum Kopftuch eine Lanze für die pluralistische Gesellschaft gebrochen. Es hat aber auch deutlich gemacht, dass sein Appell gesellschaftlicher Akzeptanz bedarf und Konflikte zur Einschränkung von Freiheitsrechten führen dürfen.
Die bayerische Landesregierung sieht keinen gesetzlichen Änderungsbedarf bei der Regelung zum Tragen eines Kopftuches im Schuldienst. Die Opposition übt scharfe Kritik an dieser Position.
Das Aus des Kopftuchverbots für muslimische Lehrerinnen hat bundesweit Debatten provoziert. Nordrhein-Westfalen, das Land mit dem höchsten Anteil an Muslimen, diskutiert jetzt über konkrete Folgen des Urteils.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen für verfassungswidrig und damit nichtig. Das Schulgesetz in diversen Bundesländern müsse nun überarbeitet werden. Damit entschied das Gericht im Fall einer Klage von zwei Lehrerinnen aus NRW.
Die indirekte Bezeichnung von NPD-Mitgliedern als „Spinner“ war zulässig. Dies hat der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts heute entschieden und die Klage der NPD abgewiesen. Damit wurde auch die „Macht des Wortes“ gestärkt.
Bayern will den Modellversuch „Islamischer Unterricht“ fortführen. Damit tritt die bayrische Regierung jedoch nach Ansicht der Opposition auf die Bremse. Tatsächlich sind andere Bundesländer weiter und versuchen verfassungsgemäßen Religionsunterricht anzubieten.
Neue Zahlen bestätigen: Deutschland ist im internationalen Vergleich bei Militärausgaben ein wichtiger Akteur. Die Opposition übt scharfe Kritik und fordert Abrüstung. Der Kurs der Bundesregierung bei Rüstungsexporten nach Saudi-Arabien wird gerichtlich angegriffen.
Vor zehn Jahren beschloss Baden-Württemberg als Erstes von acht Bundesländern ein Kopftuchverbotsgesetz. Die Verbote diskriminieren heute alle Musliminnen. Es fehlt der politischer Wille dies zu ändern.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Einfluss der Politik auf das ZDF eingeschränkt werden muss. In seiner Entscheidung mahnte das Verfassungsgericht zu mehr Pluralismus und Meinungsvielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk an. Auch das Fehlen von muslimischen Vertretern in den Gremien wurde kritisiert.