Die Entscheidung über das bestehende Kopftuchverbot an nordrhein-westfälischen Schulen vor dem Bundesverfassungsgericht rückt näher. Jetzt hat der Erste Senat beschlossen, dass der Vizepräsident des Gerichts nicht am Verfahren teilnehmen darf, da er als Urheber der Verbote gilt.
Kopftuchverbote in mehreren Bundesländern diskriminieren vor allem muslimische Fachkräfte. Den Frauen bleibt oft nur der Umzug in ein anderes Bundesland, um ihrem Beruf nachgehen zu können. Dabei braucht Deutschland die gut ausgebildeten Musliminnen.
Die Verfassungsbeschwerde der türkischsprachigen Zeitung „Sabah“ gegen das Oberlandesgericht München war erfolgreich. Die ausländischen Medien sollen Plätze im Gerichtssaal bekommen.