









Die jahrelange Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen Partei ist für einen Polizisten nicht tragbar, urteilt das Mainzer Verwaltungsgericht. Es weist einen Antrag des Entlassenen zurück.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt entschied, dass eine muslimische Rechtsreferendarin ein Kopftuch im Dienst tragen dürfe. Die Referendarin klagte gegen eine Entscheidung des Innenministeriums.