









Kopftuchverbote in mehreren Bundesländern diskriminieren vor allem muslimische Fachkräfte. Den Frauen bleibt oft nur der Umzug in ein anderes Bundesland, um ihrem Beruf nachgehen zu können. Dabei braucht Deutschland die gut ausgebildeten Musliminnen.
Osama Abdelalim wollte bei einer Kreissparkasse als Neukunde ein Konto eröffnen. Doch die Bank vertröstete ihn zunächst, bis man ihn dann bat, woanders ein Konto zu eröffnen. Hintergrund für die Abweisung: Der Name Osama taucht in Anti-Terror-Listen auf.
Weil zwei Schwestern an einem Wiltzer Gymnasium (Lycée du Nord) mit einem Kopftuch am Unterricht teilnehmen, ist in Luxemburg ein Streit um das Tragen religiöser Symbole an öffentlichen Schulen entbrannt.
Der Kreis Mettmann hat eine Muslimin, die zuvor wegen des Tragens eines Kopftuchs entlassen worden war, wieder eingestellt und die Verbeamtung der jungen Frau eingeleitet – nachdem die Muslimin sich erfolgreich vor Gericht gewehrt hat.
Die Basler Zeitung hat sich bei einem deutschen Blogger für einen Artikel über „Christenverfolgung“ bedient. Dafür erhielt sie nun eine öffentliche Rüge durch den Schweizer Presserat. Der Artikel diente der Diskriminierung von Muslimen.
Der Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat sich mit der Diskriminierung von Rechtsanwältinnen mit Kopftuch durch Berliner Richter beschäftigt. Die Juristen sind sich einig: Zurückweisungen dieser Art sind inakzeptabel.
Ein privater Kindergarten hatte einer Muslimin aufgrund ihres Kopftuchs gekündigt. Jetzt hat ein Berufungsgericht die Entlassung für rechtens erklärt, obwohl das Kopftuchverbot nur an staatlichen Einrichtungen gilt.
Wie Muslime mit dem Internet umgehen sollten, wie man Probleme mit dem persönlichen Glauben vermeiden kann und wie man mit Menschen mit Behinderungen umgehen sollte, darauf machen die islamischen Religionsgemeinschaften mit ihren Freitagspredigten in dieser Woche aufmerksam.
Eine neue Studie zeigt, wie das Vertrauen von Juden und Muslimen in die Mehrheitsgesellschaft durch die Beschneidungsdebatte beschädigt wurde. Ebenso wird die lang anhaltende Observierung von Muslimen durch die Sicherheitsorgane des Staates kritisch beleuchtet.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, dass eine Beamtin im Dienst ein Kopftuch tragen darf, wurde vom Aktionsbündnis muslimischer Frauen und von IGMG-Generalsekretär Oğuz Üçüncü begrüßt. An den bestehenden Kopftuchverbotsgesetzen wird scharfe Kritik geübt.