Einem aktuellen EuGH-Urteil zufolge sei ein Verbot religiöser Zeichen, wie das Kopftuch, in Behörden zulässig und stelle keine Diskriminierung dar. Muslime und Juden kritisieren das umstrittene Urteil.
Es ist nicht das erste Mal, dass der Europäische Gerichtshof nicht im Sinne der muslimischen Frau entscheidet. Das Kopftuchverbot am Arbeitsplatz ist ein Dauerthema. Ein Überblick über die wichtigsten Entscheidungen.
Ein Kopftuchverbot in öffentlichen Verwaltungen ist nach einem aktuellen Urteil des EuGH rechtens. Ein solches Verbot sei nicht diskriminierend, wenn es das gesamte Personal betrifft.
Unternehmen können ihren Mitarbeitern unter Umständen das Tragen des Kopftuchs verbieten. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Entscheidung stößt auf Kritik, da sie Musliminnen ausgrenze. IslamiQ hat das Urteil zusammengefasst.
Laut einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshof können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern das Tragen von religiösen Zeichen verbieten. Eine allgemeingültige Regelung sei nicht diskrimierend.
Einem EuGH-Gutachten zufolge sei ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz zulässig und stelle keine Diskriminierung dar. Muslime kritisieren das umstrittene Gutachten.
Ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz ist nach Ansicht eines EuGH-Gutachtens zulässig. Ein solches Verbot stelle keine Diskriminierung dar.
EU-Staaten dürfen nach Urteil des EuGH das rituelle Schlachten ohne Betäubung verbieten. Religionsvertreter äußern deutliche Kritik.
Das Schlachten mit Betäubung darf nach Entscheidung des EuGH von den EU-Staaten vorgeschrieben werden. Es sei „angemessenes Gleichgewicht“ zwischen Tierschutz und Religionsfreiheit. Muslime kritisieren das Urteil.
Muslimische Vertreter kritisieren das Halal-Fleisch Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Damit würde man religiösen Minderheiten den Zugang zu tierwohlgerechtem Bio-Fleisch verwehren.