Dem EuGH-Generalanwalt Nils Wahl zufolge verstößt das Verbot von rituellen Schlachtungen in temporärem Schlachthöfen nicht gegen die Religionsfreiheit. Zuvor klagten muslimische Vertreter gegen Flandern.
Dem EuGH-Generalanwalt Nils Wahl zufolge verstößt das Verbot von rituellen Schlachtungen in temporärem Schlachthöfen nicht gegen die Religionsfreiheit. Zuvor klagten muslimische Vertreter gegen Flandern.