Eine Frau will beim Autofahren einen Gesichtsschleier tragen dürfen – doch ihr Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot wird abgelehnt. Zu Recht, hat jetzt ein Gericht entschieden.
Trotz religiöser Gründe: Eine Muslimin darf ihr Gesicht beim Autofahren nicht verhüllen, entschied das Oberverwaltungsgericht NRW. Dennoch muss die Bezirksregierung ihren Antrag auf Ausnahmegenehmigung erneut prüfen.
Ein Busfahrer in den Niederlanden verweigert einer Frau mit Gesichtsschleier die Mitfahrt. Er begründet dies mit dem geltenden Verhüllungsverbot.
Angesichts geringer Fallzahlen mahnte die Bremer Juristin Kirsten Wiese einen entspannten Umgang mit dem Thema Gesichtsschleier an. Bestrebungen nach einem Verbot seien Symbolpolitik.
Wie schon in Frankreich und Belgien ist ab dem ersten Oktober auch in Österreich das Tragen eines Gesichtsschleiers verboten. Muslime finden dieses Gesetz kontraproduktiv.
Künftig ist das Tragen eines Gesichtsschleiers in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens in Bayern verboten. Das beschloss der Landtag. Jedoch ist die Zahl der Burka- und Nikabträgerinnen verschwindend gering.
Die norwegische Regierung will den Gesichtsschleier für Lehrende und Schülerinnen verbieten. Grund dafür sei, dass der Gesichtsschleier die Kommunikation verhindere, welche zum Lernerfolg führe.
In Norwegen soll das Tragen von Nikab an Schulen und Universitäten verboten werden. Die Regierung hat rechtliche Schritte eingeleitet.
Das Osnabrücker Verwaltungsgericht entschied im Fall einer muslimischen Schülerin, dass sie ein Abendgymnasium nicht mit Gesichtsschleier besuchen dürfe.
In der Schweiz startet unter dem Titel „Ja zum Verhüllungsverbot“ eine Volksinitiative gegen den Gesichtsschleier. Sie möchten erzwingen, dass ein vermeintlicher Verhüllungszwang aufgehoben wird.