Religionsfreiheit
Befreiung vom Schwimmunterricht: Glaubenskonflikt von Schülern ist Baden-Württemberg egal
In Baden-Württemberg ist es künftig nicht mehr möglich, sich aus religiösen Gründen vom Schwimmunterricht zu befreien. Hintergrund ist ein Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach muslimischen Schülerinnen die Teilnahme am koedukativen Schwimmunterricht im Ganzkörperbadeanzug „Burkini“ zuzumuten sei.