Düsseldorf
Grundschule verbietet Gesichtsschleier
In Düsseldorf hat eine Grundschule das Tragen eines Gesichtsschleiers verboten. Als Grund für die Änderung der Schulordnung wurde die Wahrung des Schulfriedens angegeben.
In Düsseldorf hat eine Grundschule das Tragen eines Gesichtsschleiers verboten. Als Grund für die Änderung der Schulordnung wurde die Wahrung des Schulfriedens angegeben.
Der Versuch einer Berliner Grundschulleiterin, das Kopftuchverbot für Schülerinnen an ihrer Schule durchzusetzen, wurde vom zuständigen Schulamt gerügt. Antidiskriminierungsstellen fordern nun weitere Fälle aufzudecken und zu überprüfen.
Die Einführung des islamischen Religionsunterrichts in Nordrhein-Westfalen schreitet weiter voran. Ein aktueller Bericht der Landesregierung gibt einen Überblick über die bisherige Arbeit. Viele Punkte sind noch in der Entwicklungs- und Erarbeitungsphase.