









Künftig dürfen Berliner Staatsanwältinnen in Ausbildung im Gerichtssaal ein Kopftuch tragen. Jedoch unter einigen Voraussetzungen.
Der Berliner Justizsenator will das Unterrichten von kopftuchtragenden Lehrerinnen erlauben. Auch wenn er kein Freund des Kopftuchs sei, so müsse die multireligiöse Stadt Berlin das Kopftuch aushalten können.
Der Berliner Justizsenator könne keine Radikalisierung von muslimischen Gefängnisinsassen in Berlin bestätigen. Für einige Insassen sei die Religion sogar Ausweg aus der Kriminalität. Der Verfassungsschutz fürchtet jedoch eine Radikalisierung religiöser Insassen.