









Die Klage einer kopftuchtragenden Lehrerin geht am Donnerstag in Berlin in die zweite Instanz. Das Landesarbeitsgericht Berlin/Brandenburg prüft am Donnerstag, ob das Kopftuch gegen das Berliner Neutralitätsgesetz verstößt.
Eine muslimische Schülerin verweigerte die Teilnahme am Schwimmunterricht und zog vor Gericht. Doch das Bundesverfassungsgericht lehnte ihre Beschwerde ab.
Das Bundesverfassungsgericht gab der Klage einer muslimischen Erzieherin gegen ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz statt. Damit widersprach das Verfassungsgericht den Beschlüssen von drei Arbeitsgerichten.
In Athen ist nach zehnjährigem Gegenprotesten und diversen Klagen nun die Umsetzung für den Bau der ersten Moschee seit fast 200 Jahren geplant.
In der Schweiz will der Islamische Zentralrat der Schweiz (IZRS) gegen ein Verhüllungsverbot im Kanton Tessin vorgehen. Das Verbot gilt seit Freitag.
Das Arbeitsgericht Berlin wies am Donnerstag die Klage einer muslimischen Lehrerin ab. Sie hatte aufgrund der Ablehnung ihrer Einstellung an einer Grundschule geklagt. In einer Stellungnahme legt der Antidiskriminierungsverband FAIR international dar, wieso das Urteil aus verfassungsrechtlichen Gründen problematisch ist.
Zwei Organisationen aus Berlin wollen die Klage einer Muslima gegen das Land Berlin begleiten, in dem es um das Tragen eines Kopftuchs geht. Für das Gerichtsverfahren werden Erfolgsgeschichten gesammelt.
Durften Verfassungsschützer die Partei in einem Bericht im Kapitel „Rechtsextremismus“ nennen? Die „Bürgerbewegung pro NRW“ zog vor Gericht. Nun gibt es ein deutliche Entscheidung.
In Baden-Württemberg kann die Frage nach dem Kopftuchverbot seit Anfang des Jahres nicht beantwortet werden. In der Zwischenzeit liegt nach der Klage zweier Lehrerinnen in Karlsruhe nun auch die Klage einer Erzieherin vor.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen für verfassungswidrig und damit nichtig. Das Schulgesetz in diversen Bundesländern müsse nun überarbeitet werden. Damit entschied das Gericht im Fall einer Klage von zwei Lehrerinnen aus NRW.