Islamische Religionsgemeinschaften kritisieren das Kopftuchurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und warnen davor, dass muslimische Frauen weiter ausgegrenzt und an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden.
Laut „Radio Bremen“ kippt Land Niedersachsen offenbar das Kopftuchverbot. Das Kultusministerium wolle in den nächsten Tagen einen entsprechenden Erlass erarbeiten und an die Schulen schicken.
Der Verein katholischer Lehrerinnen (VKDL) befürchtet eine „Manipulation und Indoktrination“ der Schülerschaft durch Lehrkräfte mit Kopftuch. Die christlich-humanistischen Bildungswerte und Traditionen seien die Basis für das „friedliche Miteinander einer multikulturellen Gesellschaft“.
Ein generelles Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen ist nicht zulässig. Das hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden. Nordrhein-Westfalen muss deshalb das Schulgesetz ändern.
Der Jurist Merkel kritisiert das Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichts dahingehend, dass der Aspekt des Schulfriedens missbraucht werden könne, um Lehrerinnen das Kopftuch tragen dennoch zu verbieten und damit ihr Grundrecht einzuschränken.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Grundsatzentscheidung zum Kopftuch eine Lanze für die pluralistische Gesellschaft gebrochen. Es hat aber auch deutlich gemacht, dass sein Appell gesellschaftlicher Akzeptanz bedarf und Konflikte zur Einschränkung von Freiheitsrechten führen dürfen.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, dass eine Beamtin im Dienst ein Kopftuch tragen darf, wurde vom Aktionsbündnis muslimischer Frauen und von IGMG-Generalsekretär Oğuz Üçüncü begrüßt. An den bestehenden Kopftuchverbotsgesetzen wird scharfe Kritik geübt.
Frauen mit Kopftuch sind immer häufiger Diskriminierungen ausgesetzt – vor allem auf dem Arbeitsmarkt. Mitursächlich dafür sind laut Antidiskriminierungsstelle des Bundes die gesetzlichen Kopftuchverbote.