Die Debatte um ein Kopftuchverbot für junge muslimische Mädchen erhitzt die Gemüter. Beim Parteitag der NRW-FDP erklärt Integrationsminister Joachim Stamp, dass ein Verbot nicht zwingend notwendig sei, da es sich um kein „Massenphänomen“ handle.
In der Debatte um ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren haben sich am Mittwoch Schulexperten und muslimische Vertreter gegen den Vorstoß in Nordrhein-Westfalen gewandt. Die NRW-Integrationsstaatssekretärin Serap Güler (CDU) plädierte dagegen erneut für ein Verbot.
Der stellvertretende Vorsitzende des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR), Haci Halil Uslucan, sieht ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren mit gemischten Gefühlen. Den Vorschlag des NRW-Integrationsministers Joachim Stamp (FDP) könnten Muslime als Ausgrenzung verstehen.
Das von NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) angeregte Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren sorgt weiter für Diskussionen. Unter anderem begrüßen Lehrerverbände den Vorschlag, während der Chef der Kultusministerkonferenz und der Islamrat sich dagegen aussprechen.
In einem aktuellen Positionspapier fordert die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes (TDF) ein generelles Verbot von Burka und Gesichtsschleier im öffentlichen Raum.
Der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) will ein Kopftuchverbot für Mädchen an Kindergärten und Volksschulen einführen. Eine entsprechender Gesetzentwurf werde bis zum Sommer erarbeitet. Die IGGÖ kritisiert das geplante Vorhaben.
In Bayern dürfen muslimische Jurastudentinnen nicht mit Kopftuch auf der Richterbank sitzen. Das Augsburger Verwaltungsgericht produzierte bundesweit Schlagzeilen, als es dies mangels Gesetz für unzulässig erklärte. In zweiter Instanz sah es nun anders aus.
Eltern klagten gegen das Kopftuchverbot in Belgien. Das Zivilgericht gab ihnen Recht und entschied, dass das Kopftuchverbot in flämischen Schulen gegen die Religionsfreiheit verstoße.
Der bayerische Landtag hat ein neues Richtergesetz erlassen. Richterinnen und Staatsanwältinnen dürfen in Verhandlungen weiterhin kein Kopftuch tragen. Das Gesetz soll zum 1. April in Kraft treten.
Die Wiener SPÖ-Managerin Barbara Novak fordert ein Kopftuchverbot für Schülerinnen und ein generelles Verbot im Bildungssektor.