Kopftuchverbot
Schweizer Kanton fordert Volksinitiative
Im Schweizer Kanton Wallis soll per Volksentscheid entschieden werden, ob es ein generelles Kopftuchverbot an Schulen geben soll. Zuvor hatte sich das Bundesgericht dagegen ausgesprochen.
Im Schweizer Kanton Wallis soll per Volksentscheid entschieden werden, ob es ein generelles Kopftuchverbot an Schulen geben soll. Zuvor hatte sich das Bundesgericht dagegen ausgesprochen.
Ein pauschales Kopftuchverbot vor Gericht in Bosnien-Herzegowina, löste einen hitzigen Kopftuchstreit im Land aus. Muslimische Frauen protestierten am Sonntag gegen das Verbot und prangerten es als Menschenrechtsverletzung an.
In Baden-Württemberg kann die Frage nach dem Kopftuchverbot seit Anfang des Jahres nicht beantwortet werden. In der Zwischenzeit liegt nach der Klage zweier Lehrerinnen in Karlsruhe nun auch die Klage einer Erzieherin vor.
Es steht fest: Staatsdiener dürfen in Berlin keine religiösen Symbole tragen. Vor kurzem klagte eine kopftuchtragende Muslima gegen den Beschluss. Auch die SPD in Berlin sprach sich für ein striktes Neutralitätsgesetz aus. Raed Saleh, der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, möchte jedoch mehr Vielfalt an Berliner Schulen. Ein Interview.
Anfang des Jahres beschloss das Bundesverfassungsgericht, dass ein pauschales Kopftuchverbot verfassungswidrig ist. Dennoch ist das Kopftuch in manchen Bundesländern nach wie vor verboten. Warum das so ist, erklärt IslamiQ.
Der SPD wird seit jeher ein eher kritisches Verhältnis zur Religion nachgesagt. Neben der Friedrich Ebert Stiftung beschäftigte sich auch das Deutschland Radio Kultur mit diesem Thema und befragte verschiedene SPD-Politiker dazu.
Ein Kopftuchverbot an einer Schule in St. Margrethen (Schweiz) ist unzulässig. Das entschied das Schweizer Bundesgericht. Die Neutralitätspflicht gelte nicht für Schülerinnen.
Kliniken in Frankreich dürfen ihren Mitarbeiterinnen das Tragen von Kopftüchern verbieten. Das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass das Verbot keine Verletzung der Religionsfreheit darstellt.
Ende Oktober hat der Berliner Senat kundgetan, dass er weiterhin am Neutralitätsgesetz festhalten möchte, was ein Kopftuchverbot für Staatsdiener mit sich bringt. Nun klagt eine muslimische Lehrerin gegen das Kopftuchverbot.
In einem offenen Brief kritisiert der Arbeitskreis Muslimischer Sozialdemokraten die Entscheidung des Berliner Senats zum Kopftuchverbot im Öffentlichen Dienst und fordert Landesvorsitzenden Jan Stöß auf, dagegen vorzugehen. Wir veröffentlichen den Brief in voller Länge.