









Mit dem Schuljahresbeginn dürfen Lehrerinnen mit Kopftuch an Schulen in Berlin unterrichten. IslamiQ hat die wichtigsten Etappen des Rechtsstreits zusammengefasst.
Vor Gericht hat die Erzieherin Rukiye K. gegen die Stadt Maintal geklagt, die das Tragen eines Kopftuches verboten hatte. Mit Erfolg.
Noch vor einer Reform seines Neutralitätsgesetzes öffnet das Land Berlin den Schuldienst für Kopftuch tragende Lehrerinnen.
Die Bildungsverwaltung schreibt den Schulleitern, dass das Tragen von Kopftüchern beim Unterrichten nicht mehr generell verboten sei. Der CDU-Landeschef Kai Wegner ist über den Zeitpunkt irritiert.
In Berlin war das Kopftuch jahrelang ein Dauerthema in der Schule und Justiz. Das Land lenkt nun ein und hebt das Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen auf. Ein Verbot soll nur noch in Einzelfällen gelten.
Das Berliner Neutralitätsgesetz hat für viele Debatten gesorgt. Am Mittwoch scheiterte das Land Berlin mit einer Verfassungsbeschwerde. Nun fordern Muslime und Politiker die Abschaffung des Neutralitätsgesetzes.
Laut dem Bundesverfassungsgericht darf Lehrerinnen in Berlin nicht pauschal das Tragen von Kopftüchern verboten werden. Nun muss das Neutralitätsgesetz geändert werden.
Die Anwaltskammer von Lyon hat ihre Geschäftsordnung geändert. Künftig ist das Tragen von religiösen Zeichen wie das Kopftuch für Anwältinnen verboten.
Das Neutralitätsgesetz in Berlin bedeutet für Musliminnen praktisch ein Berufsverbot. Aktuell wird es vom Bundesverfassungsgericht geprüft. Abhängig vom Urteil soll das Gesetz abgeschafft werden.