









Unternehmen können ihren Mitarbeitern unter Umständen das Tragen des Kopftuchs verbieten. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Entscheidung stößt auf Kritik, da sie Musliminnen ausgrenze. IslamiQ hat das Urteil zusammengefasst.
Laut einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshof können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern das Tragen von religiösen Zeichen verbieten. Eine allgemeingültige Regelung sei nicht diskrimierend.
Das Berliner Neutralitätsgesetz ist umstritten. Die Expertenkommission des Senats fordert sogar die Abschaffung des Neutralitätsgesetzes. Nun findet auch die Justizsenatorin klare Worte zum Kopftuchverbot.
Die dänische Kommission für den Kampf der vergessenen Frauen hat der Regierung empfohlen, das Kopftuch für Schülerinnen in dänischen Grundschulen zu verbieten. Diese Empfehlung sorgt nun für eine hitzige Debatte.
Das derzeit noch geltende Kopftuchverbot in den österreichischen Kindergärten fällt. In der neuen 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern wird die Maßnahme nicht mehr enthalten sein.
Das umstrittene Berliner Neutralitätsgesetz ist auch auf einem Grundschulhof in Kreuzberg Thema: Nachdem eine Kopftuch tragende Lehrerin gehen musste, haben ihre Schüler eine Petition gestartet.
Nach Kritik am Kopftuchverbot an ihren Einrichtungen inklusive einer Uni-Klinik macht eine katholische Klinik-Gruppe nun einen Kompromissvorschlag. Die Ruhr-Uni begrüßt diesen Vorschlag, Betroffene sehen das anders.
Eine Katholische Krankenhaus-Gruppe lehnt die Beschäftigung von Musliminnen mit einem Kopftuch ab. Studierende kritisierten diese Entscheidung. Nun äußert sich die Universität und droht mit der Beendigung der Zusammenarbeit.
Ein Gericht in Indien hat ein kontroverses Hidschab-Verbot in Klassenzimmern eines südlichen Bundesstaats bestätigt, das größere Proteste ausgelöst hatte.
Studierende forderten zuvor ein „Aus“ für Kopftuchverbote in Krankenhäusern der „St. Elisabeth Gruppe”. Nun äußert sich die Klinik.