Landesgericht Gießen
Urteil: AfD darf als „rechtsextremistisch“ bezeichnet werden
Das Landesgericht Gießen urteilt, dass die AfD als „rechtsextremistisch“ bezeichnet werden dürfe. Ein Berliner Anwalt hatte gegen die AfD geklagt.
Das Landesgericht Gießen urteilt, dass die AfD als „rechtsextremistisch“ bezeichnet werden dürfe. Ein Berliner Anwalt hatte gegen die AfD geklagt.