Aktuell wird in Nordrhein-Westfalen eine umstrittene Studie zum islamischen Religionsunterricht durchgeführt. Lehrerverbände, Eltern sowie Muslime haben die Studie kritisiert. IslamiQ sprach mit zwei Lehrerinnen.
Noch vor einer Reform seines Neutralitätsgesetzes öffnet das Land Berlin den Schuldienst für Kopftuch tragende Lehrerinnen.
In Berlin war das Kopftuch jahrelang ein Dauerthema in der Schule und Justiz. Das Land lenkt nun ein und hebt das Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen auf. Ein Verbot soll nur noch in Einzelfällen gelten.
Das Bundesarbeitsgericht hatte das Kopftuchverbot für Lehrerinnen in Berlin gekippt. Der Justizsenator will das Gesetz nun anpassen. Die Opposition kritisiert dieses Vorhaben.
Zwei kopftuchtragende muslimische Lehrerinnen müssen nicht vom Land Nordrhein-Westfalen entschädigt werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht.
Das Land NRW muss sich an bestimmte Pflichten halten. Zwei Lehrerinnen, die ein Kopftuch tragen, sehen Verstöße und fordern eine Entschädigung.
Das Berufungsverfahren gegen das Neutralitätsgesetz ruht bis zum Ausgang des weiteren Prozesses. Dieser wird ausschlaggebend sein, ob Musliminnen mit Kopftuch als Lehrerin in Berlin arbeiten dürfen.
Darf eine Lehrerin in Berlin Kopftuch tragen? Über die Frage, ob das Neutralitätsgesetz noch zeitgemäß ist, wird schon länger diskutiert. Nun steht eine neue Gerichtsentscheidung an. Der Senat dürfe sich nicht länger „wegducken“, meint eine der Regierungsparteien.
Der Berliner Justizsenator will das Unterrichten von kopftuchtragenden Lehrerinnen erlauben. Auch wenn er kein Freund des Kopftuchs sei, so müsse die multireligiöse Stadt Berlin das Kopftuch aushalten können.
Die Berliner Grünen wollen im Rahmen ihres Integrationskonzeptes das Neutralitätsgesetz überdenken und das Kopftuchverbot für Lehrerinnen aufheben.