









Hinter dem Steuer darf man laut Straßenverkehrsordnung sein Gesicht nicht verhüllen. Warum eine Muslimin für eine Ausnahmegenehmigung klagt.
Eine Muslimin bewirbt sich als Werkstudentin und erhält eine Absage wegen ihres Kopftuchs. Sie klagt gegen die diskriminierende Neutralitätsklausel – und gewinnt.
Wer hinter dem Steuer sitzt, muss erkennbar sein. So sagen es die Vorschriften für den Straßenverkehr. Eine Muslimin streitet um eine Ausnahmegenehmigung.
Ist ein Gesichtsschleier Ausdruck von Glaubensfreiheit oder torpediert er schulische Erziehungsziele? Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat dazu einen Beschluss gefällt.
Die Polizei ermittelt nach einer Attacke in einem Discounter in Tempelhof. Ein Mann soll einer Frau am Kopftuch gerissen und sie beleidigt haben.
Eine 66-jährige Frau bedrohte am Montag in Stralsund eine 18-jährige Syrerin mit einem Messer, offenbar aufgrund ihres Kopftuchs.
Auf dem Weg von ihrer Arbeit ist eine muslimische Frau von einer vierköpfigen Gruppe angegriffen und rassistisch beleidigt worden. Die Polizei ermittelt.
Eine junge Muslimin wird am Bahnhof in Langenfeld Opfer eines Angriffs: Ein unbekannter Mann schlägt sie und reißt ihr das Kopftuch herunter. Die Polizei ermittelt.
Trotz religiöser Gründe: Eine Muslimin darf ihr Gesicht beim Autofahren nicht verhüllen, entschied das Oberverwaltungsgericht NRW. Dennoch muss die Bezirksregierung ihren Antrag auf Ausnahmegenehmigung erneut prüfen.