Die Klage einer Kopftuch tragenden Lehrerin am Arbeitsgericht Berlin wurde abgewiesen. Zur Begründung führte das Gericht das Berliner Neutralitätsgesetz an. Die Meinungen sind gespalten.
Neutralitätsgesetz
Beiträge zum Stichwort: Neutralitätsgesetz
Jahresrückblick
Das war wichtig in 2015
Wir geben einen Überblick über die – aus unserer Sicht – wichtigsten Ereignisse und Berichte aus dem Jahr 2015. IslamiQ wünscht einen guten Start ins neue Jahr und freut sich auf die kommende Zeit.
Interview
„Mehr Vielfalt in der Schule“
Es steht fest: Staatsdiener dürfen in Berlin keine religiösen Symbole tragen. Vor kurzem klagte eine kopftuchtragende Muslima gegen den Beschluss. Auch die SPD in Berlin sprach sich für ein striktes Neutralitätsgesetz aus. Raed Saleh, der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, möchte jedoch mehr Vielfalt an Berliner Schulen. Ein Interview.
Anfang des Jahres beschloss das Bundesverfassungsgericht, dass ein pauschales Kopftuchverbot verfassungswidrig ist. Dennoch ist das Kopftuch in manchen Bundesländern nach wie vor verboten. Warum das so ist, erklärt IslamiQ.
Volkspartei
Verhältnis der SPD zur Religion
Der SPD wird seit jeher ein eher kritisches Verhältnis zur Religion nachgesagt. Neben der Friedrich Ebert Stiftung beschäftigte sich auch das Deutschland Radio Kultur mit diesem Thema und befragte verschiedene SPD-Politiker dazu.
Ende Oktober hat der Berliner Senat kundgetan, dass er weiterhin am Neutralitätsgesetz festhalten möchte, was ein Kopftuchverbot für Staatsdiener mit sich bringt. Nun klagt eine muslimische Lehrerin gegen das Kopftuchverbot.
AK Muslimischer Sozialdemokraten
Offener Brief an Landesvorsitzenden
In einem offenen Brief kritisiert der Arbeitskreis Muslimischer Sozialdemokraten die Entscheidung des Berliner Senats zum Kopftuchverbot im Öffentlichen Dienst und fordert Landesvorsitzenden Jan Stöß auf, dagegen vorzugehen. Wir veröffentlichen den Brief in voller Länge.
Kopftuchverbot
Islamrat kritisiert Berliner Entscheidung
Das geltende Berliner Neutralitätsgesetz, das Beamten das Tragen religiöser Symbole verbietet, wurde erneut bestätigt. Der Islamrat kritisiert die Entscheidung des Berliner Senats, das Tragen des Kopftuchs für Lehrerinnen oder Polizistinnen in Berlin nicht zu erlauben.
Der Berliner Senat beschloss gestern das Neutralitätsgesetz nicht zu verändern und damit das Kopftuchverbot bei hoheitlichen Aufgaben beizubehalten.