









Hinter dem Steuer darf man laut Straßenverkehrsordnung sein Gesicht nicht verhüllen. Warum eine Muslimin für eine Ausnahmegenehmigung klagt.
Religionsfreiheit versus Verkehrsordnung: Eine Muslimin wollte vor dem Berliner Verwaltungsgericht eine Ausnahme erwirken, um auch mit Niqab fahren zu können. Das Gericht lehnte die Klage ab.
Wer hinter dem Steuer sitzt, muss erkennbar sein. So sagen es die Vorschriften für den Straßenverkehr. Eine Muslimin streitet um eine Ausnahmegenehmigung.
Seit Montag ist es an Schulen in Hamburg nicht mehr erlaubt, das Gesicht zu verhüllen. Verstöße dagegen werden mit einem Bußgeld geahndet. Derzeit seien lediglich zehn Fälle bekannt.
Eine Muslimin muss ihren Niqab beim Autofahren ablegen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt. Eine Ausnahmeregelung werde es nicht geben.
Ein rechtskonservativer Verein hat ein Verbot von Niqab und Burka durchgesetzt. Gegner sehen beim Verhüllungsverbot nur Stimmungsmache gegen Muslime.
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat entschieden dass der Niqab am Steuer untersagt bleibt. Verkehrsverstöße könnten sonst nicht verfolgt werden.
Keine Vollverschleierung in der Vorlesung, im Seminar oder an der Schule: Die Kieler Uni verbietet das Verhüllen des Gesichts etwa mit einer Niqab, wie sie manche Muslima tragen. Ministerin Prien kündigt ein Verbot auch an den Schulen an – und löst politischen Streit aus.
Der Wirbel um das Burkaverbot in Österreich hat sich sechs Monate nach seiner Einführung gelegt. Es ist aber unklar, ob Burkaträgerinnen oder Nutzer von Atemschutzmasken öfter angezeigt wurden.
Das Osnabrücker Verwaltungsgericht entschied im Fall einer muslimischen Schülerin, dass sie ein Abendgymnasium nicht mit Gesichtsschleier besuchen dürfe.