Die DITIB-Moschee in Velbert wurde Opfer eines islamfeindlichen Angriffs. Die Gemeinde hat einen Drohbrief erhalten. Absender: „NSU 2.0“.
NSU 2.0
Beiträge zum Stichwort: NSU 2.0
Die DITIB-Moschee in Göttingen wurde erneut Opfer eines islamfeindlichen Angriffs. Die Gemeinde hat erneut einen Drohbrief erhalten. Absender: „NSU 2.0“.
Die Mevlana Moschee in Barnstorf erhielt erneut ein islamfeindliches Drohschreiben. Unterzeichnet ist der Brief mit dem Kürzel NSU 2.0. Die SCHURA Niedersachsen fordert Aufklärung.
Hatten die NSU-Terroristen Helfer an den Tatorten? Dies ist bis heute eine offene Frage. Die Bundesanwaltschaft sieht dafür keine Belege. Der damalige bayerische Innenminister hat eine andere Überzeugung.
Mit Drohungen und rassistischen Beschimpfungen hat der Angeklagte Todesangst verbreitet. Nun spricht das Frankfurter Landgericht im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben ein Urteil gegen den 54-Jährigen.
Am Donnerstag wird im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben ein Urteil erwartet. Betroffene sehen die Polizei nicht entlastet. Die Gewerkschaft dagegen wies die Kritik an der Polizei zurück.
Der Prozess um die „NSU 2.0“ Drohschreiben steht kurz vor dem Abschluss. Nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung soll Mitte November das Urteil verkündet werden.
Mehr als 80 Schreiben mit Todesdrohungen und wüsten Beschimpfungen soll Alexander M. versendet haben. Nun haben die Schlussvorträge im NSU 2.0-Prozess begonnen. Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Die Nebenklage zweifelt an einem Einzeltäter.
Der Prozess läuft bereits seit Februar und zieht sich nun noch weiter in die Länge. Ein 54-Jähriger soll Dutzende Drohschreiben unter anderem an Prominente versendet haben. Seine Schuld bestritt er nun erneut.
Niedersachsen
Drohbriefe gegen Moscheen: Keine Spur von Tätern
„Wir legen euch Türken alle um.“ – Ende August haben mehrere Moscheen einen Drohbrief mit dem Absender NSU 2.0 erhalten. Von den Tätern fehlt weiterhin jede Spur. Die Ermittlungen dauern an.