
Das Versprechen einer Hadsch als Brautgabe ist nach deutschem Recht gerichtlich nicht einklagbar. Dies entschied das Oberlandgericht in Frankfurt.

Er ist verurteilt wegen eines Brandanschlags auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft. Trotzdem kommt der Rechtsextremist aus dem Gefängnis frei – wegen juristischer Fehler.