









Die AfD fordert eine Sondersitzung des Thüringer Landtages zum Verfassungsschutz. Die Fraktion wehrt sich gegen die Einstufung als „Prüffall“.
Thüringens Verfassungsgericht verhandelt darüber, ob die AfD als Prüffall des Verfassungsschutzes bezeichnet werden darf. Die AfD hatte gegen diese Bezeichnung geklagt.
Im Januar erklärte der Verfassungsschutz die AfD zum „Prüffall“. Nun sollen Verfassungsschützer ihre Kontakte zu Angehörigen der Partei überprüfen.
Der Inlandsnachrichtendienst schaut inzwischen genau hin, wenn es um die AfD geht. Der Verfassungsschutz hat die Partei zum „Prüffall“ erklärt. Darüber sollte er aber nicht reden, meint die AfD – und geht juristisch dagegen vor.
Die Innenminister der Länder waren empört: Dass die AfD zum Prüffall des Verfassungsschutzes wird, hätten sie zu spät erfahren. Jetzt will der neue BfV-Präsident die Wogen glätten – und bekommt Rückendeckung von oberster Stelle.
Ist die AfD verfassungsfeindlich? Dies möchte der Verfassungsschutz zukünftig offiziell untersuchen und erklärt die Partei zum „Prüffall“. Die AfD will sich wehren.
Gibt es in der Thüringer AfD verfassungsfeindliche Tendenzen? Das untersucht der Verfassungsschutz – und machte die AfD im September zum Prüffall. Die Partei ruft deshalb nun Thüringens höchste Richter an.