„Islam-Bonus“ für Täter
Bundesrichter kritisiert die Debatte
Der Bundesrichter Thomas Fischer weist die Kritik, muslimische Täter würden einen „Kulturellen Rabatt für Ehrenmorde“ erhalten zurück. Die deutsche Justiz sieht keine privilegierte Urteilsfindung für „Migranten“ vor. Eine genaue Untersuchung der Umstände eines Angeklagten sei vor Gericht gängige Praxis.