In NRW ist das Tragen eines Kopftuchs für Richterinnen und andere Justizbeschäftigte verboten. Eine Muslimin klagte gegen das Verbot. Ihre Klage wurde abgewiesen.
Rechtsreferendarin
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Bundesverfassungsgericht
Eilantrag gegen Kopftuchverbot abgewiesen
Eine muslimische Juristin hatte gegen das Kopftuchverbot in Hessen geklagt. Vorerst ohne Erfolg. Das bestätigte nun das Bundesverfassungsgericht.
Das hessische Justizministerium besteht auf ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen und kritisiert die Entscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichtes.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt entschied, dass eine muslimische Rechtsreferendarin ein Kopftuch im Dienst tragen dürfe. Die Referendarin klagte gegen eine Entscheidung des Innenministeriums.
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat einer muslimischen Rechtsreferandarin Recht gegeben und das Kopftuchverbot gekippt. Doch wieso heißt es eigentlich Kopftuchverbot, wenn es doch Arbeitsverbot heissen müsste? Ein Kommentar von Rechtsanwalt Yalçın Tekinoğlu