Ist die Neutralität der Justiz beeinträchtigt, wenn Beamte und Beschäftigte im Gericht ein Kopftuch, eine Kippa oder ein Kreuz tragen? Die NRW-Regierung will öffentlich keine religiösen Symbole am Justizpersonal sehen.
Die Niedersächsische Landesregierung bringt einen Gesetzesentwurf ein, der das Tragen religiöser Symbole für Richter und Staatsanwälte verbietet. Islamische Religionsgemeinschaften lehnen das Vorhaben ab.
Niedersachsens Justizministerin stellte einen Gesetzesentwurf für ein Verbot religiöser Symbole für Richter bei Verhandlungen.
Die Debatte um den Umgang mit religiösen Symbole geht weiter. Immer mehr Bundesländer wollen religiöse Symbole aus den Gerichtssälen verbannen. Im KNA-Interview spricht sich der Staatsrechtler Prof. Dr. Hinnerk Wißmann gegen einen generellen Verbot aus.
Kein Kopftuch, kein Kreuz, keine Kippa: Niedersachsen will sämtliche religiöse Kleidung in Gerichtssälen verbieten. Die Bundesjustizministerin Katarina Barley unterstützt diesen Vorstoß.
Niedersachsen will sämtliche religiöse Kleidung in Gerichtssälen verbieten. Anlass für das Gesetz sind muslimische Referendarinnen gewesen, die ihr Kopftuch auch im Gerichtssaal tragen wollten.
Ein Schweizer Anwalt klagt gegen das Verbot religiöser Symbole an Baseler Gerichten. Anlass für das Verbot war die Bewerbung einer Muslimin mit Kopftuch.
Bayern plant ein Verbot jeglicher religiösen Symbole für Richter und Staatsanwälte.
In Frankreich wurde eine muslimische Schülerin des Unterrichts verwiesen, weil sie einen zu langen Rock trug. Der Schulleiter dulde keine religiösen Symbole an seiner Schule, lautete die Begründung.
In einer französischen Schule wurde eine muslimische Schülerin getadelt, weil ihr Rock zu lang sei. An Schulen seien keine religiösen Symbole erlaubt.