Nordrhein-Westfalen
NRW-Landtag beschließt Kopftuchverbot für Justiz
In Nordrhein-Westfalen ist das Tragen von religiösen Symbolen künftig für Richterinnen und andere Justizbeschäftigte verboten.
In Nordrhein-Westfalen ist das Tragen von religiösen Symbolen künftig für Richterinnen und andere Justizbeschäftigte verboten.
Dürfen Richterinnen und Staatsanwältinnen im Gerichtssaal ein Kopftuch tragen? Der niedersächsische Landtag debattiert heute über ein mögliches Kopftuchverbot.
Dürfen Richterinnen im Gerichtssaal ein Kopftuch tragen? Nein, sagt der Freistaat. Doch, sagt eine islamische Religionsgemeinschaft. Jetzt hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden.
Angesichts geringer Fallzahlen mahnte die Bremer Juristin Kirsten Wiese einen entspannten Umgang mit dem Thema Gesichtsschleier an. Bestrebungen nach einem Verbot seien Symbolpolitik.
Der bayerische Landtag hat ein neues Richtergesetz erlassen. Richterinnen und Staatsanwältinnen dürfen in Verhandlungen weiterhin kein Kopftuch tragen. Das Gesetz soll zum 1. April in Kraft treten.
Bayern plant ein Verbot jeglicher religiösen Symbole für Richter und Staatsanwälte. Anlass war die Debatte, ob muslimische Richterinnen in einer Verhandlung Kopftuch tragen dürfen.
Das hessische Verwaltungsgericht bestätigte das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen. Das Frankfurter Urteil gegen das Verbot wird damit aufgehoben.
Medienberichten zufolge zweifelt das Bundesjustizministerium am geplanten Verschleierungsverbot für Beamtinnen, Soldatinnen und Richterinnen. Ein Verbot sei verfassungsrechtlich riskant.
In den ersten CSU-Papieren, die vor der Klausur im Januar bekannt werden, dreht sich alles ausschließlich um Sicherheit, Flüchtlinge, Zuwanderung und Integration. Nun kämpft die CSU auch für ein bundesweites Kopftuchverbot für Richterinnen und Staatsanwältinnen.
Nach dem sich Bundesländer wie NRW und Baden-Württemberg zum Kopftuchverbot geäußert haben, meldet sich nun auch der kleinste Bund im Lande zu Wort.