Neutralitätspflicht
Kein „Recht auf Gegenschlag“ für Minister
Regierungsmitglieder dürfen ihre Amtsautorität nicht zum Kampf gegen Parteien einsetzen. Die Neutralitätspflicht gelte auch außerhalb des Wahlkampfs, stellt das Bundesverfassungsgericht klar – und gibt der AfD recht.