Belgien darf Juden und Muslimen die religiöse Schächtung von Tieren verbieten. Das hat der EU-Menschenrechtsgerichtshof in einem aktuellen Urteil entschieden. Muslimische und jüdische Vertreter kritisieren das umstrittene Urteil.
Wochenlang wurde in Belgien über ein Schächtverbot diskutiert. Nun wurde ein entsprechender Antrag mit 42 zu 38 Stimmen abgelehnt.
Der belgische Verfassungsgerichtshof in Brüssel hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt. Das Schächtverbot ohne vorherige Betäubung ist verfassungskonform.
EU-Staaten dürfen nach Urteil des EuGH das rituelle Schlachten ohne Betäubung verbieten. Religionsvertreter äußern deutliche Kritik.
Das Schlachten mit Betäubung darf nach Entscheidung des EuGH von den EU-Staaten vorgeschrieben werden. Es sei „angemessenes Gleichgewicht“ zwischen Tierschutz und Religionsfreiheit. Muslime kritisieren das Urteil.
Nach Flandern verbietet nun auch die belgische Region Wallonien das Schächten. Der Europäische Gerichtshof soll nun entscheiden, ob das rechtens ist.
Die CDU-Fraktion in Niedersachsen will das Schächten von Tieren ausnahmslos verbieten. Das stößt bei Muslimen und Juden auf Empörung.
Aufgrund des Schächtverbotes in Belgien wurden zum diesjährigen Opferfest nur halb so viele Tiere geschlachtet wie im vergangenen Jahr.
Die Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf (SPD), hat dem Vorstoß der CDU-Fraktion für ein Schächtverbot eine klare Absage erteilt. Muslime sehen hinter dem Vorstoß nur eine Scheindebatte.
Die jüdische Gemeinschaft klagt gegen das Schächtverbot in Belgien. Die freie Religionsausübung von Juden und Muslimen sei eingeschränkt.