









Die Eltern eines Schülers, der einen schulischen Moscheebesuch wegen Bedenken gegenüber dem Islam schwänzte, müssen hierfür ein Bußgeld zahlen. Dies bestätigte das Oberlandesgericht.
Eine Lehrerin aus Osnabrück verklagt die Landesschulbehörde auf Schadensersatz, weil sie 2013 eine Absage aufgrund ihres Kopftuches erhielt.