Freitagspredigten, 07.08.2015
Die islamischen Religionsgemeinschaften widmen sich in den Freitagspredigten (Hutba) verschiedenen Themen. Diese Woche geht es um Glauben, gute Taten, Prüfungen, Schule und Bildung
Die Mehrheit der Berliner hat laut einer Umfrage keine Einwände gegen Kopftuch tragende Lehrerinnen. Rund 46 % der Befragten allerdings schon. Auch Alter und Konfession der Befragten scheinen der Umfrage nach entscheidende Faktoren bei der Frage um das Kopftuch darzustellen.
Das Saarland startet zum Schuljahr 2015/2016 mit einer Neuerung im Lehrplan. Für muslimische Schüler gibt es dann islamischen Religionsunterricht an Grundschulen.
Das Kopftuch muslimischer Frauen spaltet sei jeher die Gesellschaft: Für die einen ist es politisches, anti-emanzipatorisches Signal, für die anderen individueller Ausdruck religiösen Bekenntnisses. Das BVG-Urteil hat auch im Südwesten die Debatte wieder entzündet.
Das generelle Kopftuchverbot an Berliner Schulen könnte verfassungswidrig sein, das geht aus einem Gutachten hervor. Die Annahme einer abstrakten Gefährdung des Schulfriedens halten die Gutachter für nicht ausreichend.
Auf ein Beschwerdeschreiben eines muslimischen Schülers hin, wurde ein Religionslehrer der Gemeinde verwiesen. Ihm wird vorgeworfen immerfort islamkritische Meinungen geäußert zu haben. Der entlassene Lehrer klagt nun beim Verwaltungsgericht.
Laut „Radio Bremen“ kippt Land Niedersachsen offenbar das Kopftuchverbot. Das Kultusministerium wolle in den nächsten Tagen einen entsprechenden Erlass erarbeiten und an die Schulen schicken.
In Frankreich durfte eine muslimische Schülerin nicht in den Unterricht, weil sie mit ihrem langen Rock angeblich ihre religiöse Zugehörigkeit demonstrativ zur Schau stellte. Bildungsministerin Najat Vallaud-Belkacem kritisiert das Vorgehen.
Ein generelles Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen ist nicht zulässig. Das hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden. Nordrhein-Westfalen muss deshalb das Schulgesetz ändern.
In einer französischen Schule wurde eine muslimische Schülerin getadelt, weil ihr Rock zu lang sei. An Schulen seien keine religiösen Symbole erlaubt.