









Kopftücher ja, Burkinis im Schwimmunterricht ja, auch schulfrei an zentralen Feiertagen der Religionen. Aber eine Vollverschleierung von Schülern im Unterricht will Hamburgs Schulsenator Rabe nicht hinnehmen.
Die Eltern eines Schülers, der einen schulischen Moscheebesuch schwänzte, wurden wegen Verstoßes gegen das Schulgesetz zu einer Geldbuße verurteilt.
Ein juristisches Gutachten hat gezeigt, dass ein Vollverschleierungsverbot für Schülerinnen in Niedersachsen nicht mit dem aktuellen Schulgesetz vereinbar sei.
In Baden-Württemberg kann die Frage nach dem Kopftuchverbot seit Anfang des Jahres nicht beantwortet werden. In der Zwischenzeit liegt nach der Klage zweier Lehrerinnen in Karlsruhe nun auch die Klage einer Erzieherin vor.
Juristen sind sich ebenfalls uneins über die Rechtmäßigkeit des Vollverschleierungsverbotes an zwei nordrheinwestfälischen Grundschulen. Damit bleibt das Verbot umstritten.
Die Aufhebung des Kopftuchverbots für Lehrerinnen in Baden-Württemberg wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Schulgesetzänderung müsse erst mal geprüft werden.
Das generelle Kopftuchverbot an Berliner Schulen könnte verfassungswidrig sein, das geht aus einem Gutachten hervor. Die Annahme einer abstrakten Gefährdung des Schulfriedens halten die Gutachter für nicht ausreichend.
Bremen reagierte als erstes Bundesland auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und erlaubt muslimischen Lehrerinnen fortan ein Kopftuch zu tragen. Muslime in Bremen begrüßen diese Entscheidung.
Die bayerische Landesregierung sieht keinen gesetzlichen Änderungsbedarf bei der Regelung zum Tragen eines Kopftuches im Schuldienst. Die Opposition übt scharfe Kritik an dieser Position.
Das Bundesverfassungsgericht hat seine Haltung zum Kopftuch muslimischer Lehrerinnen geändert und damit für Wirbel in der Politik gesorgt. Neben zufriedenen Stimmen, gibt es auch Kritik und Bedenken.