Rechtsextremismus
Bundespräsident durfte NPD-Mitglieder als „Spinner“ bezeichnen
Die indirekte Bezeichnung von NPD-Mitgliedern als „Spinner“ war zulässig. Dies hat der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts heute entschieden und die Klage der NPD abgewiesen. Damit wurde auch die „Macht des Wortes“ gestärkt.