









Auch in Rheinland-Pfalz ist das Tragen einer Gesichtsbedeckung hinter dem Steuer laut Straßenverkehrsordnung untersagt. Religiöse Gründe rechtfertigen keine Ausnahme, wie ein Verwaltungsgericht nun entschied.
Parteien und muslimische Vertreter wollen verhindern, dass die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung Millionen aus dem Bundeshaushalt bekommt. Ein Problem: Die Förderung ist nirgendwo so richtig geregelt.
Anfang August hat Bayern „Verbote der Gesichtsverhüllung“ erlassen. Nun beschließt auch der Bundesrat ein Gesetz, dass das Tragen von Burka und Nikab am Steuer untersagt.