









In einem bemerkenswerten Urteil wertet das Landgericht München I den Betrieb eines Telegram-Kanals als Betätigung in einer kriminellen Vereinigung: weil Zweck die Begehung von Straftaten gewesen sei.
Telegram verspricht seinen Nutzern hohe Anonymität. Für deutsche Rechtsextremisten sei der Messengerdienst von größter Bedeutung, sagt das Bundesamt für Verfassungsschutz.
Das Bundeskriminalamt sieht bei der Löschung rechtsextremistischer Inhalte durch Telegram erhebliche Defizite.