Ein Gutachten des wissenschaftlichen Parlamentsdienstes löste eine erneute Debatte über das Berliner Neutralitätsgesetz aus. Die SPD-Fraktion versah das Gutachten mit einem Sperrvermerk. An Heiligabend wird es jedoch freigegeben.
Urteil
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Eine muslimische Beschneidungsfeier am Karfreitag ist laut einem Gerichtsbeschluss zu Recht von der Stadt Köln untersagt worden. Als stiller Feiertag ist der Karfreitag besonders geschützt.
Die heiligen Schriften von Christentum, Islam, Judentum und Buddhismus können in Russland künftig nicht mehr wegen Extremismus-Vorwürfen verboten werden. Sie seien ein „untrennbarer Teil des historischen Erbes der Völker Russlands“.
Der Berliner Senat beschloss gestern das Neutralitätsgesetz nicht zu verändern und damit das Kopftuchverbot bei hoheitlichen Aufgaben beizubehalten.
Juristen sind sich ebenfalls uneins über die Rechtmäßigkeit des Vollverschleierungsverbotes an zwei nordrheinwestfälischen Grundschulen. Damit bleibt das Verbot umstritten.
Düsseldorf
Grundschule verbietet Gesichtsschleier
In Düsseldorf hat eine Grundschule das Tragen eines Gesichtsschleiers verboten. Als Grund für die Änderung der Schulordnung wurde die Wahrung des Schulfriedens angegeben.
2014 gipfelte in Köln eine Kundgebung der Gruppe „Hooligans gegen Salafisten“ (Hogesa) in wüsten Gewaltausbrüchen. Die Polizei wollte eine Neuauflage 2015 daher komplett verbieten. Doch das Verwaltungsgericht entschied anders.
Die Berliner SPD spricht sich gegen die Aufhebung des Neutralitätsgesetzes aus, das religiöse Symbole im Staatsdienst verbietet. Der Berliner Innensenat prüft derzeit die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.
Das Kopftuch muslimischer Frauen spaltet sei jeher die Gesellschaft: Für die einen ist es politisches, anti-emanzipatorisches Signal, für die anderen individueller Ausdruck religiösen Bekenntnisses. Das BVG-Urteil hat auch im Südwesten die Debatte wieder entzündet.