









Die Stadt Berlin veranstaltet zum siebten Mal die „Lange Nacht der Religionen“. Auch Moscheen und muslimische Organisationen beteiligen sich an dem Projekt.
Der Verfassungsgerichtshof in Österreich hat etwa 60 Anträge islamischer Vereine gegen das neue Islamgesetz aus formalen Gründen als unzulässig zurückgewiesen.
Erneut wurde ein muslimischer Verein als freier Träger anerkannt. Die Anerkennung ist wichtig, um als Ansprechpartner wahrgenommen zu werden und um finanzielle Unterstützung durch Zuschüsse zu erhalten.