









Der Verfassungsschutz hat die AfD zum „Prüffall“ erklärt. Das ist erlaubt. Die Art und Weise, wie die Behörde diese Entscheidung öffentlich gemacht hat, ist aber nach Einschätzung eines Gerichts nicht rechtens.
Auf Klage eines Journalisten entschied das Verwaltungsgericht Köln, dass der Bundesverfassungsschutz Auskünfte über das Treffen des EX-Verfassungsschutzvorsitzenden Maaßen mit AfD-Politikern geben müsse. Maaßen wird eine politische Nähe zur AfD vorgeworfen.