Verwaltungsgericht Köln
Verfassungsschutz darf AfD nicht als „Prüffall“ bezeichnen
Der Verfassungsschutz hat die AfD zum „Prüffall“ erklärt. Das ist erlaubt. Die Art und Weise, wie die Behörde diese Entscheidung öffentlich gemacht hat, ist aber nach Einschätzung eines Gerichts nicht rechtens.