Beschneidungsbeschluss
OLG Hamm konkretisiert Beschneidungsgesetz
Das Oberlandesgericht Hamm hat die kulturell begründete Beschneidung eines 6 Jahre alten Jungen verboten. Das Gericht konkretisierte dabei die Anforderungen an eine Beschneidung und begründete den Beschluss mit dem Kindeswohl. Die Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf Muslime haben.