Religionsgemeinschaften
NRW will Anerkennung als Körperschaft erschweren
Nordrhein-Westfalen will die Verleihung von Körperschaftsrechten erschweren. Besonders muslimische Religionsgemeinschaften dürften es dann schwerer haben, als Körperschaft anerkannt zu werden. Kirchen und Jüdische Gemeinden sind vom neuen Gesetz nicht betroffen.